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Rollkur in der Schweiz seit Jahresbeginn per Gesetz verboten

07.01.2014 - Mit Inkrafttreten der neuen Tierschutzverordnung ist das übermäßige Einrollen des Pferdehalses seit 1. Jänner 2014 strafbar. Gleiches gilt für das Barren. Ein Bericht der Pferderevue.


Mit Inkrafttreten der neuen eidgenössischen Tierschutzverordnung ist das übermäßige Einrollen des Pferdehalses seit 1. Jänner 2014 strafbar. Gleiches gilt für das Barren. Ein Bericht der Pferderevue.

Tierschutzrelevant seien insbesondere “Extremfälle, bei denen die falsche Einwirkung des Reiters bzw. falsche Verwendung des Hilfsmittels sowie die unnatürliche Haltung des Pferdes offensichtlich sind und die Hyperflexion über mehrere Minuten andauert“, heißt es im zugehörigen Entwurf. Die Schweiz ist damit das erste Land, das der Rollkur per Gesetz einen Riegel vorschiebt.

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