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Informationen Reistallkennzeichnung

Wie bekommt man eine Reistallkennzeichnung und wie kann man einen Antrag auf einen Ausbildungsbetrieb beim OEPS stellen?


Reitstallkennzeichnung

Vereine, die über den zuständigen LFV dem OEPS angeschlossen sind, können für den Schulbetrieb eine Kennzeichnung von 1 – 4 Hufeisen beantragen. Der Schulbetrieb muss dabei hinsichtlich unterschiedlichster Kriterien wie Personal, Pferde, Anlagen, etc. qualitätsbezogene Standards erfüllen.

Ein wesentliches Kernstück der Reitstallkennzeichnung sind geprüfte Ausbildungskräfte.
Nur Schulbetriebe, in denen geprüfte Ausbildungskräfte den Schulbetrieb leiten, können eine Kennzeichnung erhalten.

  • In der Personensuche auf der Website haben Sie die Möglichkeit, die Qualifikation sowie Gültigkeit von Ausbilderlizenzen zu überprüfen.
  • Unter Terminen finden Sie alle Fortbildungskurse zur Verlängerung Ihrer Ausbilderlizenz
  • Unter Schulbetriebe finden Sie eine Übersicht aller gekennzeichneten Schulbetriebe Österreichs

Eine genaue Beschreibung zu den einzelnen Kennzeichnungsmöglichkeiten finden Sie im Reitstallkennzeichnungsantrag.

Den Antrag senden Sie bei Interesse bitte direkt an Ihren LFV.

Ein Vertreter des jeweiligen LFV wird die Erfüllung der Kriterien überprüfen. Schulbetriebe, die bereits eine Kennzeichnung haben und eine Verlängerung beantragen wollen, senden bitte ebenfalls den selben Antrag an den zuständigen LFV mit dem Vermerk "Verlängerung".

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Karin Ipser unter: k.ipser@oeps.at zur Verfügung.

Antrag Ausbilungsbetrieb OEPS

Im Reiten sowie im Gespannfahren gibt es die Möglichkeit auch einen Ausbildungsbetrieb zu beantragen.
Dies gilt bei Reitschulen mit 4 Hufeisen und bei Gespannfahrschulen mit 3 Hufeisen.

Bitte beachten Sie!

Um einen Ausbildungsbetrieb zu beantragen, muss ebenso ein Ausbilungsleiter am Betrieb sein. Den ausgefüllten Antrag zum Ausbildungsbetrieb sowie Ausbildungsleiter senden Sie bitte direkt an den OEPS z.H. Ausbildungsreferat.

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