Pferdepass - Informationen

Bedingt durch die Gesetzesänderung der VIS Eintragung, mit 01.01.2023 in Kraft tretend und einem täglichen Eingang von ca. 60 Pferdepassregistrierungen, kommt es in der Pferdepassabteilung des Österreichischen Pferdesportverband (OEPS), zu Verzögerung bei der Bearbeitung der Anträge.

Um den Turniersport nicht zu gefährden, wird ersucht ihre Unterlagen so einzusenden, dass diese spätestens 3 Wochen vor ihrem geplanten Turnierstart bei uns einlangen. Bitte vermerken sie gut sichtbar das gewünschte Turnierdatum.

Bei den anderen einlangenden Pferdepässen (z.B. Besitzwechsel, Aktualisierung der UELN Nummern) ist derzeit mit einer Bearbeitungszeit von 6 Wochen zu rechnen.

Wir sind bemüht die Bearbeitung so schnell wie möglich zu erledigen und bedanken uns für ihr Verständnis im Voraus.




  • Pferdepassantragsformulare können ausschließlich per Post versandt werden! Online nicht möglich, wegen doppelseitigem Formular, speziellem Format und Papierqualität.
  • Bestellungen können per Mail mit Betreff „Antragsformular“ und Ihrer Postadresse m.hatsy@oeps.at gesendet werden.
  • Besitzwechsel für Mitglieder Preis € 30,-
  • Besitzwechsel für Nicht-Mitglieder € 40,-
  • Pferdepässe für Mitglieder Preis € 55,-.
  • Pferdepässe für Nichtmitglieder Preis € 100,- (excl. Turnierpferderegistrierung).
  • Alle zusätzlichen Änderungen, Eintragungen etc. werden gesondert - gemäß Gebührenordnung des OEPS in Rechnung gestellt.
  • Versandinfo: Der Versand der Pferdpässe erfolgt per Nachnahme mittels GLS-Paketdienst! Bitte geben Sie eine Zustelladresse an, an welcher der Pass tagsüber übernommen werden kann.

Weitere Informationen zu...

Pferdepass EU Richtlinie

In der Richtlinie der EU wurde festgelegt:
(Entscheidung 2000/68/EG vom 22. 12. 1999 zur Änderung der Entscheidung 93/623/EWG)

  • Lt. EU Verordnung 504/2008 müssen ab 01. Juli 2009 alle Equiden, für die ein Pferdepass ausgestellt wird, mit einem Chip gekennzeichnet werden. Formular zum Download unterhalb;
  • Alle Equiden (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere, Mulis, Zebras und Zebroide) benötigen seit 1. Juli 2009 ein Identifizierungsdokument (Pferdepass) gemäß Verordnung (EG) Nr. 504/2008.
  • Verantwortlich für die die Kennzeichnung ist der Halter, nicht automatisch der Eigentümer oder Besitzer.
  • Die Pferdedaten sind vom Besitzer im Formular einzutragen, Diagramm und Beschreibung des Pferdes sind von einem Tierarzt laut dem im Formular eingearbeitete Merkblatt auszufüllen und der Pferdepass ist an den OEPS (Am Wassersprung 2, 2361 Laxenburg) einzusenden.
  • Bei österreichischen Pferden (Haflinger, Noriker, Warmblut, Quarter Horse...mit Papier) ist der Antrag mit Orginalpapier an den Zuchtverband einzusenden.
  • Klicken Sie auf die roten Buttons für Informationen zu Turnierpferderegistrierung, Wunschkopfnummern, Besitzerwechsel und Pferdpasspreisen!