NADA Austria präsentiert Rekordzahlen für 2021

25.05.2022 - Im Rahmen der Pressekonferenz mit Vizekanzler und Sportminister Mag. Werner Kogler zur Vorstellung des neuen, gemeinsamen Standortes mit 100 % Sport und Play Fair Code präsentierte die NADA Austria ihren Jahresbericht 2021. Sowohl bei den durchgeführten Dopingproben als auch bei den Präventionsmaßnahmen wurden neue Höchststände verzeichnet.

Mit 3.261 insgesamt von der NADA Austria gezogenen Dopingproben wurde 2021 der bisherige Rekord von 3.224 aus dem Jahr 2017 trotz COVID-19 Pandemie übertroffen. Einer der Hauptgründe dafür waren die zeitlich sehr eng nacheinander stattfindenden Olympischen und Paralympischen Sommer- und Winterspiele. Bei den nationalen Kontrollen wurde der bisherige Spitzenwert von 2.330 Dopingproben aus 2019 um 5 Prozent auf 2.448 gesteigert.

NADA Austria-Geschäftsführer Mag. Michael Cepic: „Wir haben das Dopingkontrollprogramm, auch im Vergleich zu anderen Ländern, im ersten Pandemiejahr sehr schnell wieder auf ein hohes Niveau gebracht, damit keine Lücken entstehen. Die Kombination mit den zahlreichen Verschiebungen der Sportveranstaltungen vom Jahr 2020 ins Jahr 2021 hat nun zu diesem Rekord an Dopingkontrollen geführt.“


Anti-Doping Bundesgesetz 2021 setzt neue Maßstäbe

Eine der wesentlichsten Neuerungen des am 1.1.2021 in Kraft getretenen „Anti-Doping Bundesgesetz 2021“ war die Verpflichtung für Sportorganisationen, je nach Dopingrisiko der jeweiligen Sportart, verbindliche Maßnahmen zur Dopingprävention durchzuführen. Nach über einem Jahr Anti-Doping Arbeit im Rahmen dieser neuen Rechtsgrundlage lässt sich bereits feststellen, dass die Dopingprävention der Verbände in Abstimmung mit der NADA Austria dadurch deutlich ausgebaut wurde.

Zwar ist die Anzahl der Vorort-Schulungen und Info-Tour Auftritte im Vergleich zum Rekordjahr 2019 von 353 auf 140 zurückgegangen. Im Gegenzug wurde allerdings die Anzahl der eLearning-Abschlüsse von 2.048 im Jahr 2019 auf 4.966 im Jahr 2021 mehr als verdoppelt. Die NADA Austria evaluiert die Umsetzung der in Abstimmung mit den Sportorganisationen festgelegten Dopingpräventionspläne jährlich. Sollten die festgelegten Maßnahmen nicht durchführt werden, droht eine Rückzahlung von Sportfördermitteln.

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