Pferderegistrierung

13.03.2007 - Alle, an Turnieren teilnehmenden Pferde, müssen im Pferderegister des BFV eingetragen sein!


Aufgrund der momentan häufigen Nachfragen und Diskussionen bezüglich der Pferderegistrierung, hier der betreffende Auszug aus der ÖTO 2007:

§ 10

Eingetragene Turnierpferde

1.   Alle an Turnieren teilnehmenden Pferde müssen im Pferderegister des BFV eingetragen sein.

Um eine Registrierung vorzunehmen, muss der Pferdepass im Original und ein Antrag auf Pferderegistrierung (Datenblatt) an den BFV eingesandt werden. Ist noch kein Pferdepass vorhanden, so ist ein Pferdepass-Antragsformular zu verwenden. Der Antragsteller ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten des vorgelegten Pferdepasses und der Antragsformulare verantwortlich. Sind die Daten offensichtlich unrichtig und/oder unvollständig, erfolgt bis zur Verbesserung keine Ausstellung des Pferdepasses bzw. keine Registrierung. Mit der Übernahme der Retoursendung und Zahlung der Nachnahmegebühr gilt die Registrierung als durchgeführt.

2.   Für jedes Pferd ist ein Name festzulegen. Bei Namensgleichheit mit bereits eingetragenen Pferden vergibt der BFV eine zum Namen gehörende Zahl. In begründeten Fällen können Pferdenamen und bestimmte Schreibweisen abgelehnt werden. Trotz der Nummern hinter den Pferdenamen ist es einem Besitzer nicht erlaubt, zwei Pferde mit demselben Namen anzumelden.

3.   Jedes registrierte Pferd erhält eine Pferdenummer und eine Lebensnummer. Für österreichische Pferde wird die Lebensnummer vom Zuchtverband vergeben und vom BFV übernommen.

Die Pferdenummer ist eine vierstellige Nummer (alphanumerisch):

• Warmblutpferde, die auf Grund ihres österr. Abstammungsnachweises vom zuständigen Zuchtverband eine Lebens-nummer erhalten haben, erhalten eine A-Nummer.

• Ponys mit einem Stockmaß von maximal 148 cm gem. § 900 Z 2 erhalten eine P-Nummer.

• Haflinger mit einem gültigen Abstammungsnachweis mit einer 9-stelligen Lebensnummer und bei denen der Fremdblutanteil nicht höher als 12,5% beträgt und bis 31. 12. 2002 rückgekreuzte Haflinger mit 1/4 Araber-Blutanteil mit Papieren erhalten eine H-Nummer.

• Noriker erhalten eine N-Nummer.

• Islandpferde erhalten eine I-Nummer.

4.   Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird die Eintragung zum Jahreswechsel automatisch fortgeschrieben. Ersteintragung und Fortschreibung sind gebührenpflichtig (Gebührenordnung).

5.   Ein ausländischer Teilnehmer (§ 19 Abs. 2) darf auch mit nicht im BFV registrierten Pferden starten.

 

Bei seiner Sitzung am 26.2.2007 in St. Pölten, hat der Turnierausschuss nochmals einhellig die ÖTO bestätigt.
Die Z-Nummer gilt daher nur für ausländische Pferde, welche von ausländischen Reitern geritten werden!
(Teilnehmer Turnierausschusssitzung 26.2.2007: BFV-Turnierreferent: GenLt. Karl Budik; Landesreferenten: Wien: Fritz Steiner; Bgld: Hannes Lindl; NÖ: Maria Rohlik (i.V. von Renate Brosig), Steiermark: Dr. Peter Schilling, Salzburg: Berta Wistuba (i.V. von Dr. Ernst Griebnitz), OÖ: Anna Maria Riedl; Kärnten: Ing. Haradl Regger; Spartenreferenten-Springen: Thomas Istinger; Vertreter des Präsidiums: Ing. Franz Kager)