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Petition fordert Aufhebung des Reitverbots in der Lobau

26.03.2014 - Nach dem Vorbild anderer geschützter Gebiete wie den Nationalparks Kalkalpen, Hohe Tauern oder Neusiedler See soll auch die Lobau für Reiter geöffnet werden.


Die Lobau ist seit 1996 Teil des Nationalparks Donau-Auen und gilt als eine der letzten intakten Aulandschaften Europas. Jahr für Jahr wird sie von mehr als einer Million BesucherInnen als nahes Freizeit- und Erholungsgebiet genutzt. Reitern aus der umliegenden Region ist der Zutritt jedoch verwehrt.

Bereits 1976 hielt das Magistrat der Stadt Wien mittels Verordnung fest, dass „ zur Vermeidung von Belästigungen und Gefährdungen von Erholungssuchenden im Gebiete der Lobau die Ausübung jeglichen Reitsports verboten ist.“ An diesem Verbot hat sich seither nichts geändert. Sehr zum Leidwesen der Reiter dieser Region, die aufgrund der zunehmenden Verbauung immer weniger Möglichkeiten haben, ihr Hobby außerhalb des Reitstallgeländes auszuüben.
 

Mit einer Petition will man nun nach dem Vorbild anderer geschützter Gebiete wie den Nationalparks Kalkalpen, Hohe Tauern oder Neusiedler See auch die Lobau für Reiter öffnen. „Ich bin selbst seit Jahrzehnten Freizeitreiterin und war einige Jahre auch im Gebiet rund um den Nationalpark zu Pferd unterwegs. Es gab nie Probleme mit Fußgängern und Radfahrern und ich wurde zu Pferd immer gerne gesehen. Die Menschen, besonders Kinder, freuen sich meistens sehr einem Pferd zu begegnen. Wildtiere scheuen vor einem Pferd weniger zurück als vor Spaziergängern, Hunden und Radfahrern. Der Pferdemist stellt für die Natur keine Belastung dar, da er lediglich ein Dünger für den Boden und Lebensgrundlage für diverse Insekten ist“, meint Petitions-Initiatorin Karin Posteiner.
 

Die Nutzung durch Reiter könnte – wie im Wiener Prater bereits Praxis – nur nach erfolgter Bezahlung einer jährlichen Gebühr (Reitplakette) gestattet werden. Dadurch wäre auch ein eventuell anfallender Mehraufwand abgegolten und Reiter, welche gegen die Verhaltensregeln verstoßen, könnten so leichter ausfindig gemacht werden, heißt es im Petitionstext.


Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Wien können das Ansuchen online unter www.wien.gv.at mit ihrer Unterschrift unterstützen.

Quelle: Pamela Sladky/pferderevue online