Aktuelle Maßnahmen: Regelungen über Weihnachten und Silvester

23.12.2021 - Aktuelle Maßnahmen: Regelungen über Weihnachten und Silvester
Für die Weihnachtsfeiertage – also den 24., 25. und 26. werden aber einige Ausnahmen gelten:
· An diesen Tagen wird es einen weiteren Ausnahmegrund für Ungeimpfte geben, das Haus verlassen zu dürfen: Nämlich der Besuch von Zusammenkünften im kleinen Kreis mit maximal 10 Personen. Also das Weihnachtsfest zuhause bei der Familie oder im kleinen Freundeskreis.
· Für größere Runden von 11 bis 25 Personen gilt, wie gehabt, dass alle Personen unter anderem einen gültigen 2-G-Nachweis brauchen.

Ab dem 27. Dezember ist eine gesetzliche Sperrstunde um 22:00 vorgesehen, diese gilt auch für Silvester, außerdem gelten folgende Regelungen für Zusammenkünfte:
Generell:
· Kontaktdatenerhebung
· COVID-19-Beauftragter + Präventionskonzept

Indoor ohne zugewiesene Sitzplätze:
· Zutritt nur mit 2-G
· FFP2-Maskenpflicht
· Höchstgrenze: max. 25 Personen (inkl. Familientreffen, Geburtstagsfeiern, Hochzeitsfeiern, Weihnachtsfeiern etc.)

Indoor mit zugewiesenen Sitzplätzen:
· Zutritt nur mit 2-G
· FFP2-Maskenpflicht
· Höchstgrenze:
o max. 500 Personen nur mit 2-G
o max. 1000 Personen bei 2-G+
o max. 2000 Personen bei Booster + PCR-Test
· ab 50 Personen: Anzeigepflicht
· ab 250 Personen: Bewilligungspflicht

Outdoor ohne zugewiesene Sitzplätze:
· Zutritt nur mit 2-G
· FFP2-Maskenpflicht
· Höchstgrenze: max. 25 Personen

Outdoor mit zugewiesenen Sitzplätzen:
· Zutritt nur mit 2-G
· FFP2-Maskenpflicht
· Höchstgrenze:
o max. 500 Personen nur mit 2-G
o max. 1000 Personen bei 2-G+
o max. 2000 Personen bei Booster + PCR
· ab 50 Personen: Anzeigepflicht
· ab 250 Personen: Bewilligungspflicht

Die Verbreitung der Omikron Variante ist nach wie vor besorgniserregend – es gilt daher besondere Vorsicht walten zu lassen.

Weitere Verschärfung der Einreisebestimmungen
Ab 25.12. kommt es zu einer weiteren Verschärfung der Einreisebestimmungen nach Österreich. Nähere Detail finden Sie auf der Webseite des Gesundheitsministeriums:


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