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5. COVID-19-SchuMaV - Bundesweiter Lockdown für Ungeimpfte

15.11.2021 - Die mit heute Mitternacht Uhr in Kraft getretene neue Verordnung bringt den bundesweiten Lockdown für Ungeimpfte mit sich. Für den Sport lassen sich folgende Punkte festhalten, die in weiterer Folge angeführt werden.

+ Zusammenkünfte, ungeachtet der TeilnehmerInnenzahl, auch an öffentlichen Orten, nur mehr mit 2G-Nachweis
+ Ungeimpfte dürfen nur an öffentlichen Orten im Freien Sport betreiben – entweder alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen
+ bis zum Ende der Schulpflicht gilt der Ninja-Pass weiterhin als 2G-Nachweis (in Wien nur bis 12 Jahre und 3 Monate)
+ eine Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test gilt ebenfalls weiterhin als 2G-Nachweis

Die aktuell gültige Verordnung gibt es HIER:
Alle Details zur Bundesverordnung gibt es HIER gewohnt unter unseren FAQ


Neuerungen in Salzburg und Oberösterreich

Salzburg und Oberösterreich haben bereits im Vorfeld eigene Verschärfungen erlassen. Wien hat ebenfalls Verschärfungen im Laufe der kommenden Woche angekündigt:

Salzburg
Neu in Salzburg:
Am Ort der beruflichen Tätigkeit ist bei Kundenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen (TrainerInnen!)

Oberösterreich
Neu in Oberösterreich:
• in geschlossenen Räumen (auch Reisebussen) gilt auch bei 2G-Maskenpflicht (außer Sportausübung)
• generell sind Zusammenkünfte nur bis 25 TeilnehmerInnen gestattet
• für die aktive Sportausübung gibt es keine TeilnehmerInnenbeschränkung (ausgenommen davon sind ZuschauerInnen)
• ZuschauerInnen sind nur im Rahmen von Spitzen- und Profisportveranstaltungen mit festen Sitzreihen und zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt
• am Ort der beruflichen Tätigkeit ist bei physischem Kontakt zu anderen Personen eine FFP2-Maske zu tragen (TrainerInnen!)

Wien
weitere Infos folgen.

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Die gewohnten Empfehlungen - Interpretation der aktuellen Verordnung - des Österreichischen Pferdesportverbandes werden zeitnah nachgereicht und veröffentlicht.