Clearingstelle - Tierschutz


Wer ist berechtigt die Clearingstelle-Tierschutz zu nutzen?
Alle OEPS-Mitglieder, Mitarbeiter:innen, Funktionär:innen, die persönliche Wahrnehmungen gemacht haben, welche Ihnen als Vergehen gegen das Tierwohl erscheinen.

Welche Anliegen werden prinzipiell behandelt?
Alle Anliegen, welche dem Tierschutzgesetz widersprechen aber ebenso Vorfälle welche dem korrekten Umgang mit Pferden wiedersprechen.

Wer ist die unabhängige Ansprechperson außerhalb des OEPS?
Priv. Doz. MMag. Dr. Alexander Tritthart, LL.M.

Wer ist Priv. Doz. MMag. Dr. Alexander Tritthart, LL.M.?
Dr. Tritthart ist sowohl Tierarzt als auch Jurist und seit 2002 als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Veterinärmedizin und Tierschutz tätig. Darüber hinaus wurde ihm von der Veterinärmedizinischen Universität Wien eine Lehrbefugnis für das Fach Gerichtliche Veterinärmedizin und Veterinärrecht verliehen. Tritthart kann auf zahlrieche Publikationen und nationale wie internationale Vorträge verweisen und ist anerkannter Fachmann in den genannten Gebieten.

Kontaktaufnahme und Anonymität
clearingstelle@oeps.at

Prozedere
Priv. Doz. MMag. Dr. Alexander Tritthart, LL.M. wird die Angelegenheit fachlich prüfen.
Nach Prüfung des Anliegens, wird eine Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Zeit gegeben.

Auch das OEPS Tierschutzreferat - Unser Partner Pferd kann kontaktiert werden.