Achtung! Die neuen ÖTO Qualifikationsrichtlinien gelten erst ab dem 01.01.2010 und nicht rückwirkend!
Das bedeutet, dass die Qualifikationsergebnisse, die bis Ende 2009 nicht erbracht wurden, NICHT rückwirkend anerkannt werden können, auch wenn sie nach den neuen Regeln ein Qualifikationsergebnis ergeben würden.
Die fehlenden Ergebnisse müssen erbracht werden, um z.B. eine L-Vielseitigkeit, oder eine CIC1*, reiten zu können.
Eine L* Prüfung aus den vergangenen Jahren ist nicht gleichzusetzen mit einer L-Vielseitigkeit ab dem 01.01.2010.
Wir bitten dies bei den gewünschten Nennungen entsprechend zu berücksichtigen.