Exakt einen Monat nach dem COVID-19-Shutdown stellte Sportminister Werner Kogler am Mittwochvormittag bei einer Pressekonferenz Lockerungen der Maßnahmen im Breiten- und Spitzensport in Aussicht. Die neuen Regeln gelten ab 1. Mai!
Im Breitensport wird das Betretungsverbot von Sportanlagen in Bereichen wie Leichtathletik, Tennis, Golf oder Pferdesport aufgehoben. Die Sicherheitsmaßnahmen wie Abstand- und Hygieneregeln bleiben aufrecht.
Alle Aktivitäten müssten jedenfalls ohne Zuschauer in Szene gehen. „Zusammenkünfte von Menschen auf engerem Raum werden noch länger nicht möglich sein“, sagte Kogler. Sportveranstaltungen sind nach wie vor bis Ende Juni verboten. Einzige Ausnahme: „Geisterspiele" in der Fußballbundesliga. Die Liga müsste sich allerdings um die Einhaltung aller geltenden Regeln sowie selbst um die notwendigen Covid-19-Tests kümmern, so Kogler. Alle Spieler und Betreuer der Mannschaften müssten davor Coronavirus-Tests absolvieren. Mit Kleingruppentraining mit bis zu sechs Spielern wie in Deutschland können die Fußballclubs ab Montag per Verordnung beginnen.
Größere Mindestabstände auch im Reitsport
Für rund 600 ausgewählte ProfisportlerInnen (inklusive Heeres-, Polizei- und Zollsport) wird das Betretungsverbot von Sportanlagen aufgehoben – auch indoor. Der Mindestabstand beim Training müsse allerdings mindestens 2 Meter betragen, pro 20 Quadratmeter dürfe sich nur eine Person (also SportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen) befinden, beim Laufen und Radfahren (und damit auch beim Ausreiten!) sollen hier noch größeren Abstände eingehalten werden.
Ansonsten gelten laut Kogler weiter die üblichen Hygienemaßnahmen.
Fahrplan mit Notbremse
„Wir wollen so viel wie möglich zulassen und so wenig wie möglich einschränken. Die Zahlen der COVID-19-Erkrankungen in Österreicher nehmen einen erfreulichen Verlauf, wir werden diese aber alle 2 bis 3 Wochen neu vermessen. Das ist also ein Fahrplan mit eingebauter Notbremse“, mahnt Sportminister Kogler und appelliert an den Hausverstand der Menschen.
„Das oberste Ziel bleibt die Gesundheit der Menschen. Möglichst viele sollen möglichst gesund bleiben und so wenig Risiko wie möglich nehmen.“
Fachverbände geben Empfehlungen aus
Pferdesportanlagen dürfen also wie Leichtathletik- und andere Sportstätten ab 1. Mai wieder betreten werden. Kogler: „Im Detail wird es Empfehlungen und Richtlinien brauchen. Wir können dabei als Bundesregierung nicht jeden Quadratzentimeter regeln. Die Fachverbände werden da entsprechende Empfehlungen abgeben.“
Ausritte und Reitunterricht ab 1. Mai wieder möglich
Auf eine explizite Frage zum Pferdesport antwortete Kogler: „Ab 1. Mai sind Ausritte wieder möglich, auch in Gruppen, wenn die entsprechenden Abstandsregeln eingehalten werden. Auch der Reitunterricht ist wieder möglich, wenn die entsprechenden Abstands- und Hygienevorschriften beachtet werden.“
Härtefonds für Vereine
Auch auf finanzielle Hilfestellung für Sportvereine ging Kofler ein: „Es geht hier um gemeinnützige Vereine und nicht professionelle Vereinen oder Verbänden, die sich als Firmen an den Härtefond der Wirtschaft wenden können. Für Vereine sollen Fonds geschaffen werden und bei Antrag müssen der tatsächliche Entfall und die notwendigen Aufwendungen für den Anlagenbetrieb, der nicht reduziert werden konnte, nachgewiesen werden. Diesbezüglich gibt es Verhandlungen mit dem Finanzminister“.
Elisabeth Max-Theurer: „Endlich eine Perspektive!“
Die Präsidentin des Österreichischen Pferdesportverbandes Elisabeth Max-Theurer in einer ersten Reaktion auf die Ankündigung des Sportministers: „Gut, dass unsere Pferdesport-Community und vor allem die Reitschulen und der Reitunterricht endliche eine Perspektive bekommen haben! Auch wenn wir jetzt noch mehr als zwei Wochen durchhalten müssen. Ich werde mich sofort mit unseren Länderorganisationen und den einzelnen Sportreferaten in Verbindung setzen, damit wir entsprechende vernünftige Empfehlungen für die einzelnen Bereiche zusammenstellen.“