Das Präsidium des Österreichischen Pferdesportverbandes hat in der Sitzung am Mittwoch einige Weichen gestellt, um ein wenig mehr Planungssicherheit in ungewissen Corona-Zeiten zu gewährleisten.
Die wichtigsten Beschlüsse: Staatsmeisterschaften, Österreichische Meisterschaften und Bundesländer-Mannschaftsmeisterschaften in allen Disziplinen sind im Jahr 2020 ausgesetzt, für Turniere ab März bis zum Ende des Jahres 2020 werden keine Kalendergebühren verrechnet.
Das Coronavirus beschäftigt seit Wochen die gesamte Republik und stellt alle vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung trifft laufend Maßnahmen, um der Ausbreitung des Virus in Österreich entgegenzutreten.
Auch dank der Unterstützung und Disziplin der gesamten Pferdesport-Community ist es gelungen, dass es zu einer Reduzierung von infizierten Personen gekommen ist.
Dennoch sind Turniere derzeit weiterhin nicht gestattet und niemand kann vorhersagen, ab wann und unter welchen Voraussetzungen, eine gößere Veranastaltung wieder möglich sein wird. Um für den Tag X aber gerüstet zu sein, hat der Österreichische Pferdesportverband (OEPS) ein Turnierkonzept vorbereitet.
Zur Planungssicherheit aller Veranstalter und um den aktuellen Entwicklungen der Pandemie gerecht zu werden, hat sich das Präsidium des OEPS mit den damit verbunden Auswirkungen in der Sitzung am Mittwoch (29.4.) intensiv auseinandergesetzt und folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Österreichischen Staatsmeisterschaften (ÖSTM), Österreichische Meisterschaften (ÖM) und Bundesländer-Mannschaftsmeisterschaften (BLMM) aller Sparten werden im Jahre 2020 ausgesetzt.
- Das Präsidium des OEPS hat sich in Abstimmung mit den zuständigen internen Gremien bemüht, gleichlautende faire Lösungen für alle Turnierveranstalter in Österreich für die Austragung von Turnieren in der verbliebenen Saison 2020 zu schaffen, egal ob sie von den Beschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie betroffen waren oder nicht. Daher wird der § 8/4 der ÖTO bis zum Ende des Jahres 2020 ausgesetzt, um möglichst vielen Veranstaltern die Möglichkeit zu bieten, ihre Coronavirus-bedingt abgesagten Turniere nachaustragen zu können.
- Die Verantwortung für das Verschiebungsprocedere obliegt den Veranstaltern, die sich untereinander abstimmen sollen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ihren Wunschtermin. Neu beantragte Veranstaltungstermine für internationale und nationale Turniere der Kategorien A* und A werden bis Ende 2020 nur bei Einstimmigkeit des Generalsekretärs, des Hauptreferenten für Turnierwesen und dem zuständigen OEPS-Spartenreferenten genehmigt; nationale Turniere der Kategorien B*, B und C, sowie C-NEU fallen in die Zuständigkeit des jeweiligen Landesfachverbandes (LFV).
- Für Turniere ab dem März 2020 bis Ende 2020 werden keine Kalendergebühren verrechnet.