Günter Wintersberger – Disziplinarverfahren

23.06.2022 - Der Strafausschuss des OEPS hat am 20.6.2022 durch den Vorsitzenden gem. § 2021 ÖTO eine vorläufige Maßnahme gegen Herrn Günter Wintersberger erlassen und diesen für eine Dauer von 3 Monaten von der Teilnahme an sämtlichen pferdesportlichen Veranstaltungen ausgeschlossen und von sämtlichen Turnierplätzen verwiesen.

Der Ausschluss gilt von 21.06. 2022 bis 20.09.2022.

Begründung:

Von 10. Juni 2022 bis 12. Juni 2022 hat in Ebreichsdorf (CSN-A CSN-B) eine Turnierveranstaltung stattgefunden, bei der Günter Wintersberger an drei Tagen mit dem Pferd „Champ of Class 6“ teilgenommen hat. Bei der am 11.6.2022 stattgefunden Standardspringprüfung kam es zu einem Ungehorsam des Pferdes und nachfolgend zu massiven Überschreitungen der Bestrafung des Pferdes insbesondere Gertenhiebe gegen den Pferdekopf. Erschwerend kommt hinzu, dass bereits am Vortag bzw. am ersten Turniertag ebenfalls schwere Misshandlungen des Pferdes vor den Augen der Öffentlichkeit wahrzunehmen waren. Insbesondere die Vorkommnisse am 2. Turniertag wurden von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen, was dem Ansehen des Pferdesports erheblich geschadet hat.

Dem Vorsitzenden des Strafausschusses liegen mehrere Videoaufnahmen, von Ritten des Günter Wintersberger vor, deren Echtheit unbedenklich ist, sodass die Voraussetzung des dringenden Tatverdachtes, nämlich eines Verstoßes gegen §2011 der ÖTO in concreto Punkt 2.1 (Schädigung des Ansehens des Pferdesports) weiters Pkt. 2.2 (unreiterliches oder unsportliches Benehmen) weiters Pkt. 2.4 (nicht pferdegerechte Behandlung des Pferdes) gegeben ist.


Schlagwörter dieser Seite