Fragen zur Datenschutzverordnung? Der OEPS hilft!

25.05.2018 - Die Datenschutzgrundverordnung betrifft auch den Österreichischen Pferdesportverband mit seinen Landesverbänden und deren Vereine und Mitglieder. Bei Fragen hilft unser OEPS-Dateschutzbeauftragter.


Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die mit 25. Mai 2018 in Kraft tritt, betrifft neben der Wirtschaft auch alle Sportvereine und -verbände in vollem Ausmaß und stellt diese vor gewisse Herausforderungen. Die BSO hat deswegen Informationen und Musterformulare erstellt, die unseren Vereinen in der Vorbereitung und Umsetzung der Datenschutzregelungen helfen sollen.
 

Was ist die DSGVO?
Die DSGVO ist eine im gesamten Unionsgebiet geltende EU-Verordnung, die gewisse Verschärfungen mit sich bringt und die verantwortlichen Personen und Organisationen in eine stärkere Verantwortung nimmt und zu transparenter und nachvollziehbarer Dokumentation der erhobenen Daten verpflichtet. Der Grundsatz ist Datenminimierung, also nur jene Daten zu erheben, die zu einem berechtigten Zweck auch benötigt werden. Für alle, die Daten erheben (bei der Aufnahme von Mitgliedern die Vereine)  und verarbeiten, bedeutet dies, sich intensiv mit den eigenen Arbeitsprozessen auseinanderzusetzen.

 

Die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO finden Sie hier.

 

Für weitere Informationen verweisen wir auf den Bereich Datenschutz auf unserer Homepage, wo Sie diverse Informationen zur DSGVO und ihrer Umsetzung in der Praxis finden können.

 

Für weitere Fragen bzw. bei Unklarheiten steht der Datenschutzbeauftragte des OEPS, Hr. Gerhard Kraft unter Tel. 02236/710600/DW bzw. g.kraft@oeps.at jederzeit gerne zur Verfügung.