In der Folge wird bei internationalen Ergebnissen von 2 x unter 65% keine internationale Startberechtigung mehr erteilt.
Für 5 und 6 jährige Pferde gilt:
bei internationalen Ergebnissen von 2 x unter 7,0 in den Grundgangarten und einer Gesamtnote unter 7,5 wird keine internationale Startberechtigung mehr erteilt.
Für 7 jährige Pferde gilt:
bei internationalen Ergebnissen von 2 x unter 7,0 in den Grundgangarten und einer Gesamtnote unter 7,5 bei den Richtern bei E oder B und einer Gesamtnote von unter 67% beim Richter bei C wird keine internationale Startberechtigung mehr erteilt.
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