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Sportminister und Vizekanzler Werner Kogler mit Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz. Foto: BKA/Andy Wenzel

Sportminister appelliert an Pferdesportfamilie

01.11.2020 - OEPS-Präsidentin Sissy Max-Theurer erreichte Sonntagvormittag ein Brief des Sportministers Werner Kogler. Er bittet um Unterstützung unserer Pferdesport-Community. (Dieser Text wurde am 3.11. aktualisiert)


„Wir erleben herausfordernde, für viele beängstigende Zeiten. Nach den gestern veröffentlichten Beschlüssen der Bundesregierung, das öffentliche, aber auch private Leben infolge des dramatischen Verlaufs der Covid-19-Pandemie einzuschränken, darf ich mich als Sportminister mit einigen Informationen und der Bitte um Unterstützung an Sie wenden“, heißt es in dem E-Mail zum beigefügten Brief, den Sie hier in voller Länge finden.

Sportminister und Vizekanzler Werner Kogler mit Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz. Foto: BKA/Andy Wenzel
Sportminister und Vizekanzler Werner Kogler mit Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz. Foto: BKA/Andy Wenzel

Im Brief wird darauf hingewiesen, wo Sport weiter möglich ist: "Darüber hinaus dürfen Outdoor-Sportstätten betreten und benützt werden, solange keine Sportarten ausgeübt werden, bei denen es zu Körperkontakt kommt. Auch Spitzensport darf weiter betrieben werden – sowohl in den bundesweiten Ligen des Mannschaftssports als auch im Individualsport auf nationalem und internationalem Niveau, zum Beispiel von Athletinnen und Athleten, die sich auf die nächstjährigen Olympischen und Paralympischen Spiele vorbereiten. Auch der so wichtige Nachwuchs-Spitzensport ist von der entsprechenden Ausnahmeregel umfasst."

Der Sportminister bittet uns alle "Vorbild" zu sein: "Da, wo bedauerlicherweise Einschränkungen gesetzt werden mussten – im Gesundheits- und Amateursport, vor allem aber im Kinder- und Jugendsport bedarf es einer Kraftanstrengung der besonderen Art. Ich appelliere daher an Sie als Funktionärin und Funktionär, als Trainerin und Trainer, als Pädagogin und Pädagogen oder einfach an Sie als Elternteil: Motivieren Sie die Kinder in Ihrem Verantwortungsbereich zu Bewegung, wann immer es möglich ist. Bewegen Sie sich gemeinsam mit ihnen, setzen Sie Anreize, seien Sie Vorbild. Wir müssen alles tun, aus dieser Pandemie keine längerfristige Gesundheitskrise mit entsprechenden Spätfolgen werden zu lassen."

Mit "gemeinsamen Anstrengungen" Lockdown II überstehen

Weil die Coronavirus-Pandemie eingedämmt werden muss, um unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten, steht uns also ab 3. November 2020 der zweite Lockdown bevor.

„Die österreichische Pferdesportfamilie hat den ersten Lockdown mit gemeinsamen Anstrengungen gut überstanden, und sie wird es auch beim zweiten Mal tun“, ist unsere Präsidentin Sissy Max-Theurer überzeugt.

Ihr Appell: „Die Versorgung unserer geliebten Pferde ist sichergestellt, auch das Reiten und Bewegen unter Einhaltung der für uns alle schon in Fleisch und Blut übergegangenen Hygieneregeln ist weiter möglich. Bitte halten wir uns jetzt alle an die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen! Es geht um unsere Gesundheit und die hat oberste Priorität!“

COVID-19-SCHUTZMASSNAHMENVERORDNUNG

Hier finden Sie die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in voller Länge.

Zum Download stehen Ihnen hier die FAQs zur COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

AUSWIRKUNGEN AUF DEN PFERDESPORT IM DETAIL

Sport ist in der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in §9 geregelt.
Das Betreten von öffentlichen Orten und Sportstätten zur Ausübung von Sport ist untersagt. Ausgenommen sind der Spitzensport und Sportstätten im Freien in Sportarten, bei denen es zu keinem Körperkontakt kommt.

Das heißt für den Pferdesport, dass selbstverständlich die Versorgung unserer Pferde sichergestellt ist, dass ich diese outdoor auch reiten und bewegen darf und dabei auch die geschlossenen Räumlichkeiten der Sportstätten – sprich Stallungen – unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften betreten darf. Das betrifft auch Fahrer und Voltigierer. Trainings sind im Freien mit maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten gestattet.

Bis 30. November ist kein Reitunterricht mit Kindern gestattet, bei denen der Körperkontakt zur Trainerin bzw. zum Trainer nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Also Anfängerunterricht. Einzelunterricht mit Fortgeschrittenen ist im Freien möglich.

Unter den FAQs auf www.sozialministerium.at heißt es dazu: "Ab 3.11.2020 gilt: Die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens beinhaltet auch die Grundversorgung von Tieren, die Betreuung von Pferden, zu dem auch die Bewegung kommt, ist schon daher zulässig und stellt keine Sportausübung dar. Die dafür notwendigen Anlagen (Koppel, Reithalle), dürfen benützt werden. Einzelunterricht und die Ausübung des Reitsports (z.B. Training für Wettkämpfe im Springen oder Dressurreiten), ist im Freien gestattet."

Sportveranstaltungen im Spitzensport sind in §14 geregelt.
Veranstaltungen, bei denen ausschließlich Spitzensportler Sport ausüben sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Personen und Outdoor mit bis zu 200 Personen zuzüglich der Trainer, Betreuer und sonstiger Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind zulässig.