Neue Einreiseverordnung: Ausnahmen für SpitzensportlerInnen
Beruflich Reisende müssen keine Quarantäne antreten, wenn sie bei der Einreise ein ärztliches Zeugnis vorweisen können, das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt.
Damit SpitzensportlerInnen gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017, die im Zuge ihrer sportlichen Tätigkeit nach Österreich einreisen, dies glaubhaft machen können, hat die Sport Austria – Bundes-Sportorganisation empfohlen, diese mit einer entsprechenden Bestätigung des Bundes-Sportfachverbandes auszustatten.
Als zusätzlichen Service erhalten alle SpitzensportlerInnen im Auftag des Leiters der Sektion Sport, Philipp Trattner, ein Bestätigungsschreiben des Bundesministeriums für Kunst, Kultur öffentlichen Dienst und Sport. Dieses Schreiben erhalten ausschließlich berechtigte SportlerInnen über ihren Fachverband.
Die Ansuchen für eine Bestätigung bitte an sport@oeps.at und Cc an office@oeps.at richten.