Update zur Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Kleingruppenunterricht mit Kindern möglich
11.11.2020 - Die Sport Austria konnte beim Krisenstab des Gesundheitsministeriums rund um die Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung am Mittwoch eine Klarstellung betreffend Kinder/Minderjährige (unter 18 Jahre), für die Aufsichtspflicht besteht, erreichen.
Demnach ist die Verordnung so zu interpretieren, dass zu maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten weitere maximal 6 Kinder bzw. Minderjährige, für die Aufsichtspflicht besteht, gezählt werden können. Dabei ist es irrelevant aus wieviel verschiedenen Haushalten diese Kinder bzw. Minderjährige kommen.
So wäre zum Beispiel ein Gruppentraining mit 2 TrainerInnen und 6 Kindern/Minderjährigen möglich (nur outdoor, keine Kontaktsportarten).
Für den Reitsport bedeutet das, dass auch Kleingruppentraining mit maximal 6 Minderjährigen und zwei Erwachsenen (inklusive ReitlehrerIn) möglich ist.
Bitte beachten Sie bei etwaigen Planungen jedoch, dass aufgrund der aktuellen Infektionszahlen ändernde Rahmenbedingungen nicht ausgeschlossen sind.
Mehr dazu finden sie auf sportaustria.at und auf pferderevue.at