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Reiterlizenz Informationen

Zur Erlangung einer Reitlizenz R1 oder RD1 ist eine Lizenzprüfung in jenem Bundesland abzulegen, in welchem der Bewerber Stamm-Mitglied ist. Will ein Bewerber die Lizenzprüfung in einem anderen Bundesland ablegen, so hat er dazu die Zustimmung seines LFV einzuholen.


Voraussetzungen
Besitz der ÖRN (für die RD1 reicht die ÖDRN), des ÖJRA oder des ÖRAB seit mindestens sechs Wochen die Vollendung des 10. Lebensjahres.
Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein.

Sonderprüfung
Dressur für die R1 - zu reiten ist die Aufgabe R5 oder R6 aus den 'Aufgaben für Dressurprüfungen' des OEPS nach Wahl des Reiters.
Die Beurteilung „bestanden“ entspricht einer Wertnote von mindestens 6,4.

Springen - zu reiten ist eine Stilspringprüfung der Klasse A gem. § 203 Abs. 2.
Für Reiter auf Haflingern, Norikern oder Kleinpferden gelten die maximalen Abmessungen für Bewerbe der jeweiligen Pferderasse.
Die Beurteilung „bestanden“ entspricht einem Ergebnis von mindestens 6,0.

Dressur für die RD1 - zu reiten ist die Aufgabe R6 aus den „Aufgaben für Dressurprüfungen“ des OEPS.
Die Beurteilung „bestanden“ entspricht einer Wertnote von mindestens 6,4.

Theorie - Mündliche (oder schriftliche) Prüfung gemäß dem „FENA-Lehrbuch Pferdesport“ und den Bestimmungen der ÖTO.
Die Beurteilung „bestanden“ entspricht der richtigen Beantwortung von mindestens 70% der gestellten Fragen.

Erreiten der Lizenz am Turnierweg
Dressur für die R1 - nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt die Teilprüfung Dressur als bestanden, wenn der Bewerber dreimal ein Ergebnis von mindestens 6,4 bei Dressurreiterbewerben gem. § 801 oder Dressurprüfungen der Kl. E (lizenzfrei) oder bei Ponydressurreiterprüfungen der Klasse A (auch P-Aufgaben) innerhalb von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.

Springen - nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt die Teilprüfung Springen als bestanden, wenn der Bewerber dreimal ein Ergebnis von mindestens 6,0 bei Springreiterbewerben gem. & 801 oder Stilspringprüfungen der Kl. E (lizenzfrei) innerhalb von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gelten die Teilprüfung Dressur und Springen bestanden, wenn der Bewerber dreimal ein Ergebnis von weniger als 46 Fehlerpunkten bei einer Vielseitigkeitsprüfung gem. Klasse V80 innerhalb von 3 Jahren, ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.

Dressur für die RD1 - nach erfolgreicher Absolvierung der Teilprüfung Theorie gilt die Teilprüfung Dressur als bestanden, wenn der Bewerber sechsmal ein Ergebnis von mindestens 6,4 bei Dressurreiterbewerben gem. & 801 oder Dressurprüfungen der Klasse E (lizenzfrei) oder bei Ponydressurreiterprüfungen der Klasse A (auch P-Aufgaben) innerhalb von 3 Jahren ab positiv abgelegter Theorieprüfung, nachweisen kann.

Dabei sind je Turniertag höchstens ein Erfolg und je Turnier höchstens zwei Erfolge anrechenbar.

  • Die Sonderprüfungen werden von den Landesfachverbänden durchgeführt.
  • Termine dafür finden Sie bei Ihrem Landesverband.

Für die Höherreihung der Lizenzen gelten die Anforderungen lt. § 17 ÖTO.

Leistungspunkte für die Höherreihung der Lizenzen werden aus den Erfolgen der letzten drei Kalenderjahre errechnet.
Die jährliche Höherreihung bei erbrachten Voraussetzungen erfolgt jeweils per 01.01. und ist kostenfrei.
Eine Höherreihung der Lizenz auf Grund erbrachter Voraussetzungen ist auch während des Turnierjahres auf Antrag möglich. Diese Höherreihung ist gebührenpflichtig (Gebührenordnung) und hat erst dann Gültigkeit, wenn die Erfassung durch den OEPS auf Antrag des Lizenzinhabers erfolgt ist.

Eine Höherreihung während der gesamten Dauer eines Turniers ist nicht möglich.

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