PFERDEPASS OEPS ONLINE PORTAL

Dressur Reiterinformation


Neuerung Ausrüstung

§ 102 Ausrüstung

2.2
In Dressurprüfungen der Klassen LM bis einschließlich Dressurprüfungen der Klasse S bis Inter A und Inter B, sowie Dressurpferdeprüfungen der Klasse S

  • Nach Wahl des Reiters entweder „Zäumung auf Trense“ gemäß Abs. 2. oder „Zäumung auf Kandare“ gemäß Abs. 2 Z 3.
  • Sattel gemäß § 58 Abs. 3, ohne Vorder- und Hinterzeug.

2.3 Bei FEI-Aufgaben und Musikküren der Klassen Inter II und GP:

  • Reithalfter gemäß § 58 Abs. 1 Z 6 (Kandarenzaumzeug mit englischem Reithalfter)
  • Gebiss gemäß § 58 Abs. 2 Z 13 (Kandare). Die Länge des Unterbaumes darf höchstens 10 cm betragen.

Darüber hinaus sind alle Gebisse, die gemäß FEI Art 428 gestattet sind, erlaubt. Wobei bei Zäumung auf Kandare nur Unterlegstrensen lt. ÖTO § 58/2.13 zugelassen sind.

  • Sattel gemäß § 58 Abs. 3, ohne Vorder- und Hinterzeug.

Dressurprüfungen U25

OCs haben 4 Varianten zur Verfügung für U25

  • Intermediate II – Young rider Grand Prix 16-25
  • Intermediate II – Grand Prix Freestyle
  • Young Rider Grand Prix 16-25 – Grand Prix Freestyle
  • Intermediate II – Young Rider Grand Prix 16-25 – Grand Prix Freestyle

Es gibt für U25 keinen eigenen GP Freestyle. Der GP Freestyle für die Allgemeine Klasse ist auszuschreiben.

Schlagwörter dieser Seite