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Update OEPS-Empfehlungen

13.05.2020 - Empfehlung des Österreichischen Pferdesportverbandes (OEPS) für die Abhaltung von Trainings, Ausritten und Kursen während der Dauer der Corona-Pandemie (SARS-CoV-2) unter Berücksichtigung Erleichterungen im Zuge der COVID-19-Lockerungsverordnung (BGBl II Nr 197 vom 30.4.2020)


Der Pferdesport – eingestuft als typische Sportart im Freiluftbereich – ist in den Genuss der oben genannten Ausnahmebestimmungen seit 1.5.2020 gekommen. Es ist daher eingeschränkt wieder erlaubt Schulbetrieb, Training und Kurse abhalten zu können. Mit großer Erleichterung wurde aufgenommen, dass in Vereinen Betrieben und Therapieeinrichtungen wieder Einnahmen erzielt werden können, die zum Teil zur Gänze weggebrochen waren. Als ein wichtiger Schritt zur allseits ersehnten Normalität wurde auch erlaubt, dass Pferde trainiert und nicht nur bewegt werden dürfen.
Der OEPS bekennt sich weiterhin zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den jeweils aktuellen verordneten Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung zwecks Eindämmung des Virus im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung.

Die folgenden Empfehlungen verstehen sich als Hilfestellung für Pferdesportler, Pferdebesitzer, Reitvereine/Stallbetreiber/Reitbetriebe.

Grundsätzlich gilt:
Dem Betreiber/Besitzer der Anlage obliegt das Hausrecht und trifft diesen die Verpflichtung sich über die jeweils aktuellen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu informieren, entsprechend den baulichen Gegebenheiten der jeweiligen Anlage umzusetzen und deren Einhaltung einzufordern. Aktuelle Maßnahmen wie Abstandsregeln gelten auf Reitanlagen, wie an anderen öffentlichen Orten und sind auf der Anlage einzufordern. Auch das Tragen eines Mundschutzes richtet sich nach den jeweiligen behördlichen Vorgaben. Jedenfalls sollte regelmäßiges Händewaschen mit Seife oder Desinfektionsmittel organisatorisch sichergestellt werden. Einweghandtücher sind zu bevorzugen. Allfällige Sanktionen bei Nichteinhaltung obliegen dem Betreiber/Besitzer der Anlage.

Folgende Empfehlungen wurden durch den OEPS aktualisiert und wird empfohlen diese weiterhin einzuhalten und organisatorisch sicherzustellen. Wie bei allen sportlichen Aktivitäten ist auch im Pferdesport und im Umgang mit Pferden für größtmögliche Sicherheit zu sorgen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Richtlinie des OEPS für Ausritte/Ausfahrten:

  • Ausritte sind nur alleine oder in kleinen Gruppen bis maximal 10 Pferd-Reiter-Paaren erlaubt, von den Behörden vorgeschriebene Abstände müssen stets eingehalten werden.
  • Der Aufenthalt im Pferdebetrieb sollte auf die Zeit der Sportausübung (Ausritt/Ausfahrt und zur Vorbereitung des Pferdes oder Gespannes) und auf die notwendige Versorgung des Pferdes beschränkt werden.

Richtlinie des OEPS für das Training/Reitunterricht für den Freizeit-, Breitensport:

  • Der Betriebsleiter/verantwortliche Vereinsvertreter hat dafür zu sorgen, dass nachweislich dokumentiert wird, welche Personen (Angabe vom Trainer, Schüler und Pferd) zu welchen Zeiten am Training/Reitunterricht teilnehmen, um die einzelnen Pferde nachweislich den Reitern zuordnen zu können.
  • Ein Reitunterricht für Neueinsteiger sollte bis auf weiteres aus Sicherheitsgründen nicht angeboten werden.
  • Zu bedenken ist, dass weiterhin Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen untersagt sind (§ 10 Abs 1 „Lockerungsverordnung“). Training/ Unterricht ist als Veranstaltung einzustufen und daher nur im Ausmaß von gleichzeitiger Anwesenheit von maximal 10 Personen incl. Schülern, Reitlehrer/Trainer/ Mitarbeitern und Helfern auf einer Reitfläche erlaubt und auch nur dort, wo verordnete Abstände eingehalten werden können.
  • Bei gleichzeitiger Anwesenheit von Schülern mit Unterricht und von Reitern ohne Unterricht ist dafür zu sorgen, dass verordnete Abstände eingehalten werden können.
  • Beim Training ist mit physischer Nähe verbundener Kontakt von Personen weitgehend einzuschränken. Enger Kontakt z.B. Aufstiegshilfe, Sicherheitshilfe zwischen Trainer und Reitern (z.B. Pas de Deux - Kürtraining) ist zu vermeiden. Davon ausgenommen ist der gesamte Bereich des Integrativen Reitens, für Hippo-Ergotherapie und bei Heilpädagogischer und therapeutischer Förderung mit dem Pferd gelten die Empfehlungen des OKTR.
  • Bei der Verwendung von Funkgeräten ist dafür zu sorgen, dass jeder Schüler eigene Kopfhörer verwendet. Auch bei der Bezahlung sind Kontakte tunlichst zu vermeiden.
  • Vorbereitungskurse für Sonderprüfungen (praktisches Reiten und Theorie) unterliegen den Covid 19 Beschränkungen der Bundesregierung in der jeweiligen Fassung.
  • Allfällige Umkleidekabinen, sowie Duschen im Innenbereich dürfen nicht benützt werden und sollen geschlossen bleiben. Es wird empfohlen, dass Reiter und Reitschüler bereits ausgerüstet/umgezogen auf die Anlage kommen.
  • Die Öffnung und der Betrieb eines allfälligen Gastronomiebetriebes in einer Reitanlage richtet sich nach den jeweils aktuellen behördlichen Vorgaben.

Laxenburg, 12. Mai 2020

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