Unterstützungen für aus der Ukraine vertriebene Leistungs- und Spitzensportler:innen

10.04.2022 - Anbei informieren wir Sie gerne über die vom Bund festgelegten Maßnahmen in Zusammenhang mit aus der Ukraine vertriebenen Menschen:


1) Mögliche Förderungen des Leistungs- und Spitzensportes: Im Informationsschreiben finden Sie mögliche Förderbereiche des Bundes. Von 15.4.2022-16.5.2022 haben Sie die Möglichkeit, über das Fördermanagementsystem der Bundes-Sport GmbH Förderungen zu beantragen. Alle Anträge unterliegen einer Einzelfallprüfung und werden von der BSG in Abstimmung mit dem BMKÖS beurteilt. Bei positiver Beurteilung erfolgt der Abschluss eines Fördervertrages mit der BSG.

2) Im Anhang finden Sie ein Informationsschreiben mit Informationen bezüglich Grundversorgung und Arbeitsmöglichkeiten im Sport. Dies soll insbesondere als Hilfestellung in Zusammenhang mit den derzeit bestehenden Informationen dienen und die für den Sport relevanten Informationen zusammenfassen.

3) Das Förderprogramm Sportbonus wurde dahingehend geändert, dass der Zuschuss für Vertriebene aus der Ukraine 100% des Mitgliedsbeitrages (max. € 120) beträgt. Als Nachweis gilt der Vertriebenen-Ausweis, von dem eine Kopie beim Verein hinterlegt werden muss. Das aktualisierte Förderprogramm finden Sie anbei. Die Adaptierung wird derzeit in das Antragstellungsprogramm eingearbeitet und steht demnächst zur Verfügung.

Mit diesen Maßnahmen wird ein großer Bereich des Sports abgedeckt. Einerseits wird der Breitensport dadurch gefördert, dass die Hürde des Selbstkostenbeitrages für Vertriebene aus der Ukraine beseitigt wurde. Andererseits hat der Bund Förderungen im Bereich des Leistungs- und Spitzensportes in Aussicht gestellt, sodass auch dieser Bereich entsprechend berücksichtigt wird. Das Informationsschreiben kann allen im Sport tätigen Personen, die in Kontakt mit Vertriebenen aus der Ukraine stehen, weiterhelfen.

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