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Tiertransport

13.11.2007 - Information betreffend Tiertransportunternehmerzulassung und Befähigungsnachweis für den Transport von Equiden.


Tiertransport

 

Information betreffend Tiertransportunternehmerzulassung und Befähigungsnachweis für den Transport von Equiden

 

 

Aufgrund der einschlägigen Bestimmungen und Ausführungen in den Erwägungsgründen der EU-Tiertransportverordnung [Verordnung (EG) Nr. 1/2005] wird in Hinblick auf Reitveranstaltungen (Turniere) vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend davon ausgegangen, dass für den Transport von Registrierten Equiden (Reitpferden) zur Teilnahme an Turnieren als Hobby bzw. im Rahmen der Freizeitgestaltung keine Transportunternehmerzulassung und auch kein Befähigungsnachweis erforderlich sind. Dies gilt auch, wenn Reiter ihre Tiere selbst transportieren, als auch dann, wenn zB der Reitverein als solcher bzw. ein Vereinsmitglied den Transport mehrerer Tiere durchführt.

 

Sehr wohl notwendig sind die Transportunternehmerzulassung und der Befähigungsnachweis jedoch, wenn der Transport tatsächlich in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt: Dies ist der Fall, wenn von einer Person bzw. Firma gewerblich der Transport von Tieren (in diesem Falle registrierter Equiden) angeboten wird. Ebenso ist ein wirtschaftlicher Transport anzunehmen, wenn professionelle Reiter durch die Teilnahme an Turnieren durch entsprechend hohe Preisgelder ihr Einkommen erzielen und zu diesem Zweck registrierte Equiden transportiert werden.

 

Leider wird trotz einheitlicher EU-Verordnung der Geltungsbereich in Hinblick auf die wirtschaftliche Tätigkeit betreffend die Teilnahme an Turnieren in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich streng ausgelegt. Für den Fall des Transports registrierter Equiden zur Teilnahme an Turnieren in anderen Mitgliedstaaten der EU wird daher empfohlen, sich vorab zu erkundigen, in wieweit dort Transportunternehmerzulassung und Befähigungsnachweis gefordert werden und die Dokumente noch zuvor in Österreich zu beantragen, um nicht unter Umständen vor Ort bei Kontrollen Probleme zu bekommen.

 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Familie und Jugend

 

Befähigungsnachweise:

Den Befähigungsnachweis stellt die jeweils zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) aus.

Entsprechende Kurse werden ab Jänner 2008 über das AMS und dem WIFI angeboten. Personen mit staatlicher Reitausbildung sowie Landwirtschaftlichen Betrieben können den Befähigungsnachweis bis Ende 2007 bei ihrer Behörde anfordern.