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Prunthaller-Klage abgewiesen: "Sieg für den Tierschutz"

03.03.2017 - Die Klage der Dressurreiterin Ulrike Prunthaller gegen den Österreichischen Pferdesportverband (OEPS) vor dem Landesgericht (LG) für Zivilrechtsachen (ZRS) Wien ist am 24. Jänner in allen Punkten – nicht rechtskräftig – abgewiesen worden.


Die Klage der Dressurreiterin Ulrike Prunthaller gegen den Österreichischen Pferdesportverband (OEPS) vor dem Landesgericht (LG) für Zivilrechtsachen (ZRS) Wien ist am 24. Jänner in allen Punkten – nicht rechtskräftig – abgewiesen worden. Das Schiedsgericht des Tiroler Pferde­sportverbandes hatte Prunthaller aufgrund unsachgemäßer Trainingsmethoden mehrere Monate von Turnierstarts suspendiert und zu einer Geldstrafe verurteilt. „Ein Sieg für den Tierschutz, der für den OEPS, seine Landesverbände und alle Schiedsgerichte oberste Priorität hat“, sagen OEPS-Generalsekretär Dietrich Sifkovits und Sportdirektor Franz Kager unisono.

 

Mit seinem Urteilsspruch hat das Landesgericht in erster Instanz nicht nur das korrekte Vorgehen der Sportgerichtsbarkeit in allen Punkten bestätigt, sondern auch die gegen Prunthaller verhängte Strafe wegen des Disziplinarvergehens als verhältnismäßig anerkannt.

 

Neun Monate hatte Prunthaller an keiner pferdesportlichen Veranstaltung teilnehmen dürfen, des Weiteren war sie zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro durch das Schiedsgericht des Tiroler Pferdesportverbandes verurteilt worden.

 

Der Reiterin und ihrem Trainer wurde unter anderem der Einsatz von Elektroschockern im Training zur Last gelegt (weiteres Details siehe Chronologie der Causa Prunthaller). Dezidiert legt das Landesgericht auf 57 Seiten Urteilsbegründung dar, dass Prunthaller die ihr zur Last gelegten Disziplinarvergehen zu verantworten habe.

 

Die Klage von Ulrike Prunthaller, die diese am 20. August 2013 gegen den OEPS eingebracht hatte, wurde in allen Punkten abgewiesen und die Bereiterin des Gestüts „Bartlgut“ wurde gleichzeitig zum Kostenersatz des gesamten Verfahrens (36.238,84 Euro) verpflichtet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ulrike Prunthaller hat dagegen berufen.

 

Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bestätigt ethische Grundsätze des OEPS

„Es ist ein Sieg für den Österreichischen Pferdesportverband und seiner Gremien, ein Sieg für den Tierschutz, ein Sieg für unseren Partner Pferd!“, zeigt sich OEPS-Generalsekretär Dietrich Sifkovits hocherfreut über die Entscheidung des Gerichts. Dem OEPS ist der faire Umgang mit unserem Partner Pferd eines der wichtigsten Anliegen. Manipulationen an Pferden mit Elektroschocker sind mit den ethischen Grundsätzen im Pferdesport niemals in Einklang zu bringen.

 

„Der OEPS garantiert mit seiner Turnierordnung für Fairness und Sauberkeit im Umgang mit dem Pferd“, sagt Sportdirektor Franz Kager. „Sowohl im Spitzen- als auch im Breitensport hat die physische und psychische Gesundheit des Pferdes oberste Bedeutung. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen – im Fall von Frau Prunthaller mit Viehtreibern – lehnen wir ab. Ehrgeiz und Erfolgsstreben sind dem Wohlbefinden des Pferdes unterzuordnen.“

 

Schiedsgericht als Garant für Tierschutz

Ebenso denkt der OEPS-Generalsekretär Dietrich Sifkovits: „Wie die meisten Sportverbände setzt auch der OEPS zur Wahrung der Grundsätze und Regeln des Sports Schiedsgerichte ein. Dass unsere Schiedsgerichte, in denen ausschließlich ehrenamtlich tätige Expertinnen und Experten sitzen, nun auch vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eine Bestätigung für ihre akribische Arbeit bekommen, ist eine Auszeichnung für uns alle. Und ein Garant dafür, dass es bei uns immer um das Wohl unserer Pferde geht.“

 

Die Chronologie der Causa Prunthaller finden sie unter https://goo.gl/nxyJZB