Berufungsverhandlung Causa Prunthaller

25.06.2013 - Am 25. Juni 2013 wurde die Berufungsverhandlung gegen Ulrike Prunthaller vor dem Obersten Berufungs- und Strafausschuss des Österreichischen Pferdesportverbandes (OEPS) in Biedermannsdorf durchgeführt. Die Entscheidung in der Causa Prunthaller ist verbandsintern rechtskräftig.


Am 25. Juni 2013 wurde die Berufungsverhandlung gegen Ulrike Prunthaller vor dem Obersten Berufungs- und Strafausschuss des Österreichischen Pferdesportverbandes (OEPS) unter dem Vorsitz des Dr. Johann Lueger und den Senatsmitgliedern Dr. Stefan Stoiber, Oberdisziplinaranwalt Dr. Kurt Lechner  und Reg.Rat. Dietrich Sifkovits im Beisein von Ulrike Prunthaller und ihrem Rechtsanwalt Dr. Karl Wagner in den Räumen des Niederösterreichischen Pferdesportverbandes (NOEPS) in Biedermannsdorf durchgeführt.

Ulrike Prunthaller wird wegen der Anwendung von illegalen und schmerzhaften Trainingsmethoden zumindest im Zeitraum von April 2011 bis 18. August 2011 für die Dauer von 15 Monaten von der Teilnahme an allen pferdesportlichen Veranstaltungen ausgeschlossen, wobei die bisherigen Sperren von insgesamt 9 Monaten angerechnet werden. Die verbleibenden 6 Monate werden für eine Probezeit von 2 Jahren nachgesehen. Weiters wurde sie zu einer Geldbuße in Höhe von € 4.000,00 verurteilt.

Die Entscheidung ist verbandsintern rechtskräftig.

Die Entscheidung des Schiedsgerichtes des Tiroler Pferdesportverbandes in I. Instanz hinsichtlich Friedrich Atschko ist mit Wirkung 17. Juni 2013 rechtskräftig. Friedrich Atschko wurde wegen Duldung und Unterstützung der Anwendung dieser illegalen und schmerzhaften Trainingsmethoden zu einer Geldbuße von € 5.000,00 verurteilt.

Weiters haben die Verurteilten die Kosten der beiden Verfahren in Höhe von insgesamt € 9.356,08 zu tragen.