Altersregelung

22.03.2004 - Pferde/Ponys


Sofern die jeweilige Zuchtbuchordnung nichts anderes bestimmt, gilt für die Altersangabe von im November und Dezember geborenen Pferden/Ponys der 1. Januar des folgenden, bei allen anderen Pferden/Ponys der 1. Januar des Geburtsjahres als Geburtsdatum.