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Verordnungsnovelle: Änderungen bei Tests und Zusammenkünften

16.09.2021 - Die mit 15. September 2021 um Mitternacht in Kraft tretende Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung bringt einige Auswirkungen auf den Sport mit sich. Auf der Sport Austria-Website seid ihr immer am aktuellsten Stand der Dinge.


Die mit 15. September 2021 um Mitternacht in Kraft tretende Novelle der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung bringt einige Auswirkungen auf den Sport mit sich:

+ Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Impfungen mit zwei Dosen (z.B. Biontech/Pfizer oder Moderna) auf 360 Tage ab der Zweitimpfung
+ Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Antigentests auf 24 Stunden
+ Gültigkeitsdauer der im „Ninja-Pass“ eingetragenen Antigentests bleibt 48 Stunden (Ausnahme Wien: bei über 12-Jährigen auch nur 24 Stunden)
+ 3G-Nachweispflicht bei Veranstaltungen/Zusammenkünften ab 25 TeilnehmerInnen (bei Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten war dies bis dato ohnehin für jede Person notwendig)
+ Spitzensportregelung bleibt stehen

Die ab 15. September 2021 gültige Verordnung findet ihr HIER!

Details dazu findet ihr bei den den Sport Austria-FAQ HIER!

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