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Neue Verordnung: Erleichterungen für Spitzensport

16.10.2020 - Die mit 15. Oktober 2020 in Kraft getretene neue COVID-19-Maßnahmenverordnung sieht im § 10.d Klarstellungen für Veranstaltungen im Spitzensport vor.


In diesem Bereich sind nun indoor bis zu 100 und outdoor bis zu 200 SportlerInnen (exkl. BetreuerInnen, TrainerInnen usw.) möglich. Nach Interpretationen der Fachverbände sind damit alle unsere Turnierveranstaltungen beinhaltet. Allerdings wird in jedem Fall ein Präventionskonzept benötigt.

Die neue Verordnung finden Sie hier (konsolidierte Fassung noch nicht verfügbar)

Klarstellung im Sinne des Sports
Die Sport Austria Bundes-Sportorganisation konnte beim Krisenstab des Gesundheitsministeriums die Klarstellung erreichen, dass auch Mannschaftsbewerbe in Einzelsportarten unter jene Regelung fallen, dass die zur Durchführung notwendigen SportlerInnen nicht zur Personenhöchstgrenze für Veranstaltungen zählen. Nachdem in der neuen Verordnung Erleichterungen für den Spitzensport vorgesehen sind (siehe Punkt oben), betrifft dies vor allem Breitensportveranstaltungen.

Zudem wurde klargestellt, dass von der Personenhöchstgrenze für Veranstaltungen Aufsichtspersonen (wie z.B. Eltern) zur Wahrnehmung der Aufsicht über minderjährige Kinder ausgenommen und demnach nicht mitzurechnen sind.

Achtung: Regionale Maßnahmen und Regelungen
Für einzelne Regionen oder Bundesländer können zusätzliche Regelungen zur bundesweiten Verordnung gelten! Mehr Informationen zu regionalen Maßnahmen finden Sie hier

Mehr dazu finden sie auf der Website der Sport Austria

Bild: www.scan-pictures.net