Lockdown-Erleichterungen: Outdoor-Sportstätten dürfen öffnen

06.12.2020 - Die mit Montag, 7.12., 00:00 Uhr, in Kraft tretende neue Verordnung bringt kleine Lockerungen für den Sportbereich mit sich:


✔️ Outdoor-Sportstätten dürfen wieder öffnen, es müssen jedoch 10 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen

✔️ Sport (und damit auch Reitunterricht) ist nun auch wieder mit max. 6 Personen aus max. 2 Haushalten (zzgl. max. 6 Kinder/Minderjähriger, denen gegenüber Aufsichtspflicht besteht) möglich, 1 m Abstand ist jedoch verpflichtend

✔️ Die Ausnahme für SpitzensportlerInnen bleibt wie bisher

✔️ Unsere Rechts-ExpertInnen arbeiten noch an einer detaillierten Empfehlung für die Pferdesport-Familie

✔️ Was immer gilt: Hygieneregeln beachten, Abstand halten, Maske tragen, wenn sinnvoll und vor allem gesund bleiben!

Die ab 7.12. gültige Verordnung gibt es hier