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COVID-19-Update: Neue Verordnung - Mehr Abstand, mehr Tests und FFP2-Masken

25.01.2021 - Mit Montag, den 25. Jänner 2021 tritt die neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – die bis Mittwoch, den 3. Februar 2021 gültig sein wird – in Kraft und bringt für den Sport folgende Änderungen mit sich:

SpitzensportlerInnen, die Mannschafts- oder Kontaktsport ausüben, müssen nun alle 7 Tage getestet werden.

Veranstaltungen, bei denen ausschließlich SpitzensportlerInnen gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017 Sport ausüben, sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 und im Freiluftbereich mit bis zu 200 SportlerInnen zuzüglich der TrainerInnen, BetreuerInnen und sonstigen Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zulässig.

Generell – also auch auf Sportstätten, in den Büros und bei der Sportausübung (ausgenommen Spitzensport) – müssen mindestens 2 Meter Abstand gehalten werden.

Auf Sportstätten und in Büros, wo es zu Kontakt mit Kunden kommt, ist eine FFP2-Maske Pflicht (ausgenommen bei der Sportausübung selbst), ansonsten müssten die Personen mit Kundenkontakt alle 7 Tage getestet werden.

Die, ab 25. Jänner 2021 gültige Verordnung, finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_27/BGBLA_2021_II_27.html