In der Richtlinie der EU wurde festgelegt:
(Entscheidung 2000/68/EG vom 22. 12. 1999 zur Änderung der Entscheidung 93/623/EWG)
- Lt. EU Verordnung 504/2008 müssen ab 01. Juli 2009 alle Equiden, für die ein
Pferdepass ausgestellt wird, mit einem Chip gekennzeichnet werden. Hier steht
für Sie das Zusatzformular für"s Chippen zum Download bereit.
- Alle Equiden (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere, Mulis, Zebras und Zebroide) benötigen
seit 1. Juli 2009 ein Identifizierungsdokument (Pferdepass) gemäß Verordnung (EG)
Nr. 504/2008.
- Verantwortlich für die die Kennzeichnung ist der Halter, nicht automatisch der Eigentümer oder Besitzer.
- Die Pferdedaten sind vom Besitzer im Formular einzutragen, Diagramm und
Beschreibung des Pferdes sind von einem Tierarzt laut dem im Formular eingearbeitete Merkblatt auszufüllen und der Pferdepass ist an den OEPS (Geiselbergstr. 26-32/512, 1110 Wien) einzusenden.
Bei österr. Pferden (Haflinger, Noriker, Warmblut, Quarter Horse...mit Papier) ist der Antrag mit Orginalpapier an den Zuchtverband einzusenden.
Pferdpassantragsformulare können nur per Post versandt werden!
Eine Bereitstellung über Internet ist leider nicht möglich, da für dieses doppelseitige (!) Formular spezielle Formate und Papierqualitäten erforderlich sind.
Bestellungen können aber per eMail, mit „Antragsformular“ im Betreff und Ihrer Postadresse, an Monika Hatsy entgegen genommen werden.
Pferdepässe für Mitglieder kosten € 30,-
- Pferdepässe für Mitglieder inkl. Turnierpferderegistrierung kosten € 55,-
- Für Nichtmitglieder kosten Pferdepässe € 75,- (ohne Turnierpferderegistrierung)
Alle zusätzlichen Änderungen, Eintragungen etc. werden gesondert
- gemäß Gebührenordnung (
ÖTO 2013 E-Teil.pdf) -
in Rechnung gestellt.
VERSANDINFO
Der Versand der Pferdpässe erfolgt per GLS-Paketdienst! Bitte geben Sie eine Zustelladresse an, an welcher der Pass tagsüber übernommen werden kann.