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Coronavirus: Empfehlungen des OEPS

25.04.2020 -


Empfehlung des Österreichischen Pferdesportverbandes (OEPS) für die Abhaltung von Trainings und Ausritten während der Dauer der Corona-Pandemie (SARS-CoV-2).

Die nachstehenden Empfehlungen des OEPS wurden dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Prüfung übermittelt. Vorausgesetzt der Zustimmung des Sportministeriums und Vorliegen der Verordnung werden diese Gültigkeit erlangen.

Den gesamten Text gibt es als Download hier

Der OEPS bekennt sich ausdrücklich zum bestmöglichen verantwortungsvollen Umgang mit den verordneten Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Darüber hinaus möchte der OEPS aber beitragen, dass die mit der Krise einhergehenden wirtschaftlichen Herausforderungen bewältigt werden können.

Per 1. Mai 2020 wurde nunmehr eine Lockerung bei „Outdoor Aktivitäten“ angekündigt. Die Sportfachverbände haben dazu an ihre Mitglieder Empfehlungen abzugeben.

Die Verordnungen, die durch das BGBL II Nr. 96/2020 und BGBL II Nr. 98/2020 des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. die unter anderem die Nutzung und Inanspruchnahme von Sportstätten regeln, sollen ab dem 1. Mai 2020 mit einer Verordnung für den Bereich „Ausreiten“ und Training und Reitunterricht gelockert werden. Der OEPS begrüßt diese Möglichkeit den Reitunterricht in kleinen Gruppen wieder aufnehmen zu können, um die Existenz der Vereine und Betriebe zu sichern, ohne das Virus weiter zu verbreitern.

Vizekanzler und Sportminister Kogler betonte dabei immer wieder, dass er an den „Hausverstand“ appelliert.

Die folgenden Empfehlungen verstehen sich als Hilfestellung für Pferdesportler, Pferdebesitzer und Reitvereine/Stallbetreiber/Reitbetriebe. Grundsätzlich gilt:
Dem Betreiber/Besitzer der Anlage obliegt das Hausrecht und obliegt diese die Verpflichtung für die Einhaltung der der geltenden Hygiene und Infektionsschutzmaßnahmen zu sorgen. Diese gelten auch auf Reitanlagen, sodass dort und auch beim Ausreiten die jeweils aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln (2 Meter) einzuhalten sind, so wie beim Einkaufen oder an anderen öffentlichen Orten. Das Tragen eines Mundschutzes beim Aufenthalt im Stall, in den Sattelkammern, auf den Stallgassen und in den Sanitärräumen richtet sich nach den jeweiligen behördlichen Vorgaben. Empfohlen wird auch, dass unmittelbar nach dem Betreten der Anlage auf direktem Weg der Sanitärbereich aufgesucht wird, um entsprechend gründlich die Hände zu waschen und ggf. zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände angefasst werden können. Einweghandtücher sind zu bevorzugen.

Folgende Empfehlungen wurden durch den OEPS erarbeitet und sind zu beachten. Bei allen sportlichen Aktivitäten, sowie im Umgang mit Pferden ist für größtmögliche Sicherheit zu sorgen.

Richtlinie des OEPS für Ausritte/Ausfahrten:

  • Ausritte sind nur alleine oder in kleinen Gruppen bis maximal 5 Pferd-Reiter-Paaren erlaubt, die vorgeschriebenen Abstände müssen eingehalten werden.
  • Der Aufenthalt im Pferdebetrieb ist auf die Zeit der Sportausübung (Ausritt/Ausfahrt und zur Vorbereitung des Pferdes oder Gespannes) und auf die notwendige Versorgung des Pferdes zu beschränken.


Richtlinie des OEPS für das Training/Reitunterricht für den Freizeit-, Breitensport:

  • Der Betriebsleiter/verantwortliche Vereinsvertreter hat dafür zu sorgen, dass laufend dokumentiert wird, welche Personen (Angabe vom Trainer, Schüler und Pferd) zu welchen Zeiten am Training/Reitunterricht teilnehmen, um die einzelnen Pferde nachweislich den Reitern zuordnen zu können.
  • Ein Reitunterricht für Anfänger (Neueinsteiger!) soll bis auf weiteres aus Sicherheitsgründen nicht angeboten werden.
  • In allen Sparten sind beim Training/Unterricht gleichzeitig max. nur 5 Teilnehmer erlaubt.
  • Bei gleichzeitiger Anwesenheit von Schülern mit Reitlehrer/Trainer auf der Reitfläche und von Reitern ohne Unterricht ist dafür zu sorgen, dass die Anzahl auf der Reitfläche die Zahl von 5 Pferd-Reiter-Paaren nicht übersteigt.
  • Enger Kontakt z.B. Aufstiegshilfe, Sicherheitshilfe zwischen Trainer und Reitern (z.B. Therapeutisches Reiten, Pas de Deux - Kürtraining) ist zu vermeiden. Beim Training unter Verwendung von Funkgeräten ist dafür zu sorgen, dass jeder Schüler eigene Kopfhörer verwendet. Auch bei der Bezahlung sind Kontakte tunlichst zu vermeiden.
  • Vorbereitungskurse für Sonderprüfungen (praktisches Reiten und Theorie) unterliegen ebenfalls den Covid 19 Beschränkungen der Bundesregierung und den Empfehlungen des OEPS.
  • Kantinen, allfällige Umkleidekabinen, sowie Duschen im Innenbereich dürfen nicht benützt werden und sollen geschlossen bleiben. Es wird empfohlen, dass Reiter und Reitschüler bereits ausgerüstet/umgezogen auf die Anlage kommen. Beim Aufenthalt in sämtlichen Räumen ist die Anzahl der Personen auf behördliche Vorgaben zu beschränken. Das Tragen eines Mundschutzes beim Aufenthalt im Stall, in den Sattelkammern, auf den Stallgassen und in den Sanitärräumen richtet sich nach den jeweiligen behördlichen Vorgaben.

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